

Elektronische Kommunikation mit der Stadt Leutenberg nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die
Stadt Leutenberg
ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Stadt Leutenberg unter www.leutenberg.de publizierten E-Mail-Adressen.
2. Die Stadt Leutenberg nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
Adobe Acrobat bis Version 6.0 (.pdf)
Rich Text Format (.rft)
Microsoft Word bis Version 2000 (.doc)
Microsoft Excel bis Version 2000 (.xls)
nur Text-Formate (.txt)
JPEG-kompatible Dateien (.jpg/.jpeg)
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist
auf eine Größe
fünf Megabyte (MB) beschränkt.
4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Leutenberg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
5. Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden als ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Leutenberg davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist die auf elektronischen Weg derzeit nicht möglich.
8. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
9. Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt
Leutenberg noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit
prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis
unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb
in diesen Fällen
die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
10. Die Stadt Leutenberg kann aus technischen und organisatorischen
Gründen zurzeit
keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
Falls
vertrauliche Informationen gesendet werden sollten, bitten wir, hierzu die
Briefpost zu verwenden.
Die Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Leutenberg
und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen
Behörden.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch
den Empfänger. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische
Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen
ausgelöst werden.