Personalausweis, vorläufiger


Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung

Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung (dauert in der Regel 4 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen.
Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.

Hinweis:
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Personalausweis (wenn noch vorhanden), Reisepass
  • Geburtsurkunde bzw. Familienbuch (Ledige) oder Eheurkunde (Verheiratete)
  • biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel Bundesdruckerei)
  • bei Verlust: Vorlage einer Verlustanzeige

Welche Fristen muss ich beachten?

Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens 3 Monate.

Rechtsgrundlage

 

 


Notwendige Unterlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Markt 1
07338 Leutenberg

Frau Silvia Ziermann
Zimmer: 2
Markt 1
07338 Leutenberg
Telefon (036734) 231-0
Telefax (036734) 23126


Formulare

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