Personalausweis


Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden, nach einer Namensänderung (z. B. in Folge einer Eheschließung oder Ehescheidung) ebenfalls. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung der Wohnung geändert werden.

Voraussetzung:

  • Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
  • Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet bzw. angemeldet haben.

Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Neuer Personalausweis:

Mit dem 1. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der neue Personalausweis kann seit dem 01.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Ausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.

Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.

Zusatzfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
    • z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
  • elektronische Signatur
    • ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
  • zwei digitale Fingerabdrücke
    • Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.

Während der Gültigkeitsdauer eines neuen Personalausweises kann der elektronische Identitätsnachweis jederzeit von der zuständigen Personalausweisbehörde aktiviert bzw. deaktiviert werden.

Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
  • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass und Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel Bundesdruckerei)

Welche Gebühren fallen an?

Seit dem 1. Januar 2021 gelten für die Ausstellung von Personalausweisen folgende Gebühren:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro (bisher 28,80 Euro)
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro (bisher 8,00 Euro)
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (bisher je nach Länderregelung unterschiedlich)
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde: 13,00 Euro (bisher je nach Länderregelung unterschiedlich)
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: 30,00 Euro
  • Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich (im Ermessen der Personalausweisbehörde, keine Änderung zum bisherigen Verfahren)

Weitere Gebührenregelungen betreffen unter anderem:

  • nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises: 0,00 Euro
  • Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z.B. PIN vergessen): 0,00 Euro
  • Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (z.B. beim Wiederauffinden): 0,00 Euro

Gebührenfrei sind unter anderem:

  • erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises beim Abholen des Ausweises
  • erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
  • nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
  • Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen (wie bisher)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Personalausweise beträgt ca. 4 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Was sollte ich noch wissen?

Ab dem 01.11.2010 kann der neue Personalausweis jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist (gegebenenfalls erhöhen sich dann die Gebühren).

Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.

Weitere ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auch über das Internetangebot des Bundesministeriums des Innern.


Gebühren


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Markt 1
07338 Leutenberg

Frau Silvia Ziermann
Zimmer: 2
Markt 1
07338 Leutenberg
Telefon (036734) 231-0
Telefax (036734) 23126


Formulare

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