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Aktuelle Situation in der Stadtverwaltung aufgrund des Corona-Virus mit der Bitte um Beachtung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Leutenberg,

aufgrund der aktuellen Situation werden die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Leutenberg bis auf weiteres aufgehoben. D.h. Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig lediglich per Telefon oder Mail Kontakt aufnehmen. Besuche vor Ort sind dann nur noch nach Terminvereinbarung und bei Bedarf möglich. Beurkundungstermine beim Standesamt können nur noch nach vorheriger Vereinbarung(Telefon, Mail) wahrgenommen werden. Um Sie und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vor einem höheren Ansteckungsrisiko zu bewahren, sind diese Maßnahmen leider notwendig.Die Telefon-Nummern und Mailadressen der Sachbearbeiter finden Sie in der Rubrik "Bürgerservice"unter www.leutenberg.de. Die Verwaltung ist unter der zentralen Rufnummer 036734/2310 täglich von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und außer freitags, von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr erreichbar.Außerdem gilt ab sofort bis auf Widerruf folgendes Betretungsverbot für alle öffentlichen Einrichtungen der Stadt Leutenberg für:1. Mit dem Corona-Virus Infizierte, d. h. Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen. Sie müssen umgehend isoliert und gegebenenfalls auch im Krankenhaus behandelt werden. Sie unterliegen der Zuständigkeit der Gesundheitsämter.2. Personen mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten oder mit Corona Infizierten in den ersten 14 Tagen nach dem Kontakt, d. h. Personen, die (unabhängig von einer Reise) direkten Kontakt (mindestens 15 Minuten Gespräch/Spiel mit Blickkontakt über kurze Distanz) zu einer Person hatten, bei der das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Diese Personen wenden sich bitte unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt.3. Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RK I in den ersten 14 Tagen nach der Rückkehr, d. h.Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren. Die Bestimmung der Risikogebiete erfolgt durch das Robert-Koch- Institut und kann sich täglich ändern. Überprüfen Sie bitte ständig und in eigener Verantwortung, welche Gebiete in die Liste der Risikogebiete neu aufgenommen werden. Das Betretungsverbot gilt auch für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem neu aufgenommenen Risikogebiet zurückgekehrt sind. Eine Übersicht über die jeweils aktuell ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie auf der Homepage des RKI unterwww.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html. Treten innerhalb dieser 14 Tage akute Atemwegs-Symptome auf, sollen Rückkehrer aus Risikogebieten nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Das weitere Vorgehen wird dieser ggf. mit dem Gesundheitsamt abstimmen.4. Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen, solange die Symptome andauern, d. h.Personen, die an allgemeinen Erkältungssymptomen leiden (Schnupfen, Husten etc.), solange die Symptomatik anhält. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis in dieser außergewöhnlichen Situation.

Robert Geheeb

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Leutenberg
Mo, 16. März 2020

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