Information zur Öffnung der Stadtverwaltung Leutenberg
Information zur Öffnung der Stadtverwaltung Leutenberg
Die Stadtverwaltung Leutenberg ist ab dem 02.06.2020 zu den üblichen Öffnungszeiten wieder geöffnet.
Grundsätzlich wird empfohlen, das persönliche Erscheinen im Rathaus zu vermeiden und Anliegen vorab per Mail oder Telefon zu klären.
Es besteht ein Betretungsverbot für folgende Personengruppen:
1. Personen mit Anzeichen einer offensichtlichen Erkältungskrankheit insbesondere mit
COVID-19-Symtomen.
2. Personen, die wissentlich persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei welcher das
neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde.
Beim Betreten des Rathauses ist auf folgendes zu achten:
1. Es wird empfohlen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
2. Die Hände sind im Eingangsbereich zu desinfizieren.
3. Die Büro´s sind nur einzeln zu betreten.
4. Die Abstandsregelung von 1,50 m ist einzuhalten.
5. Die Hygienebestimmungen sind einzuhalten (kein Handschlag, Husten und Niesen in die
Armbeuge)
6. Den Anweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen muss zur Aufrechterhaltung der
Gesundheit aller zwingend Folge geleistet werden.
Stadtverwaltung Leutenberg
Information zur Öffnung öffentliche Einrichtungen und Dorfgemeinschaftshäuser
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Öffnung öffentlicher Einrichtungen nur unter der Einhaltung geltender Hygieneschutzbestimmungen und aktueller Landesverordnungen stattfinden kann. Bei der Nutzung ist den Aushängen in jedem Fall Folge zu leisten.
- Die Bibliothek im Rathaus ist ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet.
2. Das Heimatmuseum ist nur nach vorheriger Terminabsprache für Besucher geöffnet.
3. Die Eröffnung des Freibades erfolgt am 01.06.2020. Auf die aktuellen Informationen per
Facebook und Internet wird hingewiesen. Zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung erfolgen
Informationen unter der Nr. 036734/23114.
4. Die Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckgebäude erfolgt ab dem
01.06.2020 eingeschränkt und in Abstimmung mit den einzelnen Nutzergruppen.
Vereinsangebote und organisierte Sportangebote sind unter Beachtung der geltenden
Bestimmungen möglich. Private Feierlichkeiten sind bis auf Weiteres untersagt. Eine
Vermietung von stadteigenen Räumlichkeiten erfolgt bis 31.08.2020 nicht.
Es besteht ein Betretungsverbot für folgende Personengruppen:
1. Personen mit Anzeichen einer offensichtlichen Erkältungskrankheit insbesondere mit
COVID-19-Symtomen.
2. Personen, die wissentlich persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei welcher das
neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde.
Stadtverwaltung Leutenberg
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