Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen veröffentlicht. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft und zum 31. Dezember 2026 außer Kraft und regelt die Gewährung von Zuwendungen für Baumaßnahmen an Kleinkläranlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers.