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Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung von Verbandsschauen im Zuständigkeitsbereich des Gewässerunterhaltsverbandes Loquitz/Saale

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung einer Verbandsschau im Zuständigkeitsbereich des Gewässerunterhaltungsverbandes Loquitz/Saale

 

Der nach § 31 Abs.2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungs-verband Loquitz / Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.

Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. 

 

Schaubezirk: 1, Saalfeld                                                                                                 

 

Schautermin: 10.3.2025                  

Treffpunkt: Parkplatz am Gollup Reichmannsdorf, um 9.00 Uhr

 

Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden: 

Oberläufe von Gölitz, Bach östlich Mainholzberg und Zopte

 

Für Fahrmöglichkeiten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Angepasste Kleidung und Schuhwerk/Stiefel sind erforderlich.

 

Folgende Zielstellung soll erreicht werden:

Feststellung von Gewässerbeeinträchtigungen durch angrenzende Nutzung und Abstimmung über Art und Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen sowie Koordinierung der Einzelmaßnahmen verschiedener Interessengruppen.

Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.

 

Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung einer Verbandsschau im Zuständigkeitsbereich des Gewässerunterhaltungsverbandes Loquitz/Saale

 

Der nach § 31 Abs.2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungs-verband Loquitz / Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.

Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. 

 

Schaubezirk: 2, Rudolstadt 

Schautermin: 12.3.2025

Treffpunkt ist an der Bleichwiese Ecke Röntgenstraße/Cumbacher Straße, um: 9.00 Uhr

 

Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden: Cumbach vor und in Cumbach sowie Mörlagraben zwischen Bayreuther Platz und Pferdekoppel

Für Fahrmöglichkeiten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Angepasste Kleidung und Schuhwerk/Stiefel sind erforderlich.

 

Folgende Zielstellung soll erreicht werden:

Einschätzung des Gewässerzustandes, Ermittlung von Unterhaltungsbedarf und Abstimmung über Möglichkeiten zur Gewässerentwicklung. Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.

 

Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung einer Verbandsschau im Zuständigkeitsbereich des Gewässerunterhaltungsverbandes Loquitz/Saale

 

Der nach § 31 Abs.2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungs-verband Loquitz / Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.

Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. 

 

Schaubezirk: 3, Leutenberg         

                                                                        

Schautermin: 14.3.2025                            

Treffpunkt: Am Funkmast zwischen Leutenberg und Grünau, Zufahrt Bauhofgelände, um 9.00 Uhr 

 

Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden: Sormitz in mehreren Abschnitten zwischen Mündung Wilschnitz und Bahnhof Lichtentanne

 

Für Fahrmöglichkeiten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Angepasste Kleidung und Schuhwerk/Stiefel sind erforderlich.

Folgende Zielstellung soll erreicht werden:

Feststellung von Gewässerbeeinträchtigungen durch Anliegende Nutzungen. Ableitung von Unterhaltungsmaßnahmen, Abstimmung zwischen den, im Gewässerumfeld agierenden Personen. Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.

 

Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung einer Verbandsschau im Zuständigkeitsbereich des Gewässerunterhaltungsverbandes Loquitz/Saale

 

Der nach § 31 Abs.2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungs-verband Loquitz / Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.

 

Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. 

 

Schaubezirk: 4, Probstzella

 

Schautermin: 17.3.2025

Treffpunkt: am Tor Zufahrt ehemalige Champignonzucht oberhalb von Gebersdorf, um 9.00 Uhr

 

Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden: Zopte und Zuflüsse sowie Betschenbach und Zufluss in Lippelsdorf

 

Für Fahrmöglichkeiten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Angepasste Kleidung und Schuhwerk/Stiefel sind erforderlich.

Folgende Zielstellung soll erreicht werden:

Feststellung von Gewässerbeeinträchtigungen durch Schadholzaufbereitung, Besichtigung noch nicht geschauten Gewässern und Einschätzung zu ihrem Status sowie möglichem Unterhaltungsbedarf. Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.

 

Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung einer Verbandsschau im Zu-ständigkeitsbereich des Gewässerunterhaltungsverbandes Loquitz/Saale

 

Der nach § 31 Abs.2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungs-verband Loquitz / Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.

 

Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. 

 

Schaubezirk: 6, Uhlstädt-Kirchhasel

 

Schautermin: 21.3.2025 

Treffpunktfindet: hinter der B Straßenunterführung am westlichen Ortsrand von Zeutsch, um 9.00 Uhr. 

 

Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden: namenlose Zuflüsse zur Saale, bei Rückersdorf und Zeutsch

Folgende Zielstellung soll erreicht werden:

Feststellung über die Gewässereigenschaften verschiedener Gräben und Gewässer. Ermittlung von Unterhaltungsbedarf und Erfolgskontrolle bereits realisierte Maßnahmen. Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.

 

Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung einer Verbandsschau im Zuständigkeitsbereich des Gewässerunterhaltungsverbandes Loquitz/Saale

 

Der nach § 31 Abs.2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungs-verband Loquitz / Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.

 

Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. 

 

Schaubezirk: 5, Wurzbach

 

Schautermin: 19.3.2025                  

Treffpunkt: Bahnhof Lichtentanne, um 9.00 Uhr

 

Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden: Sormitz vom Bahnhof Lichtentanne in Richtung Wurzbach            

Folgende Zielstellung soll erreicht werden:

Feststellung in welcher Weise das Gewässer durch Schadholzaufbereitung, Schnittmaßnahmen der Bahn und Ausfälle im Gehölzsaum des Gewässers beeinträchtigt wird. Ermittlung von Abschnitten in denen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung erforderlich sind. Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.

 

Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 19. Februar 2025

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