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Elektronische Kommunikation mit der Stadt Leutenberg nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Stadt Leutenberg ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Stadt Leutenberg unter www.leutenberg.de publizierten E-Mail-Adressen.
  2. Die Stadt Leutenberg nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
    Adobe Acrobat (.pdf)
    Rich Text Format (.rft)
    Microsoft Word (.doc)
    Microsoft Excel  (.xls)
    nur Text-Formate (.txt)
    JPEG-kompatible Dateien (.jpg/.jpeg)

    In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
     
  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe fünf Megabyte (MB) beschränkt.
     
  4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Leutenberg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
    In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
     
  5. Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden als ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
     
  6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Leutenberg davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
     
  7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist die auf elektronischen Weg derzeit nicht möglich.
     
  8. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
     
  9. Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Leutenberg noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
     
  10. Die Stadt Leutenberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit eine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollten, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.

    Die Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Leutenberg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.

    Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.